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Blowatz (jk). Der Bürgermeister der Gemeinde Blowatz informiert hier über die Feuerwerksverbotszonen in den einzelnen Ortsteilen.
Quelle: Internet-Seite des Amt Neuburg, abgerufen 30.12.19, Stand Dezember 19
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Blowatz / Berlin (jk). Die Berliner Feuerwehr hat am 28. Dezember 2018 Verhaltenstipps zu Silvester veröffentlicht, die jedes Jahr erneut gelten. Daher schließen wir uns den Kameraden aus Berlin gerne an.
Silvester
Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps.
Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Verwenden Sie nur geprüftes Feuerwerk mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Illegales Feuerwerk ist lebensgefährlich!
- Die Prüfung von Feuerwerk wird in Europa gemäß der Richtlinie pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] durch 13 benannte Stellen durchgeführt.
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks am Silvester-Nachmittag in Ruhe und mit klarem Verstand!
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen auf
- Stecken Sie keine Feuerwerkskörper in Jacken- oder Hosentaschen
- Brennen Sie Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien ab
- Verteilen Sie Ihren Vorat an Feuerwerk auf mehrere Tüten oder Kartons.
- Lassen Sie angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegen! Diese sind unberechenbar und können auch später noch explodieren.
- Lassen Sie Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus. Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass diese auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse treffen. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Richten Sie Böller (egal welcher Größe) und Raketen niemals gegen Menschen und Tiere!
- Zünden Sie "Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)
- Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.
Achten Sie auf Altersbeschränkungen
- Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kinder und Jugendliche)
Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk - Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Nur für Erwachsene)
Feuerwerk der Kategorie 2 darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist (...) nur von Silvesterabend, (...), bis Neujahrsmorgen, (...), erlaubt.
Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!
Sichern Sie Wohnung und Balkon!
- Halten Sie Fenster und Balkontüren in der Silvesternacht geschlossen
- Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Ihrem Balkon
- Halten Sie für Entstehungsbrände eine Blumenspritze und/oder einen gefüllten Wassereimer bereit.
Wenn es zum Brand kommt
Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden:
- Raum verlassen
- Türen schließen
- Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren
- Feuerwehr erwarten und einweisen
Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 5 Minuten lang kühlen.
Quelle: Feuerwehr Berlin
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Blowatz (jk). Die Adventszeit birgt im häuslichen Bereich einige Gefahren. Daher appellieren die Feuerwehren, und damit auch Ihre Freiwillige Feuerwehr Blowatz, an verantwortungsvollen Umgang mit Lichterketten, Kerzen und anderen Adventsbeleuchtungen.
Flackernde Lichter verbreiten in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Kerzenschein ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit. Die Feuerwehren appellieren an die Umsicht der Bürger, Feuergefahren zu minimieren: Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Adventszeit zahlreiche folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen vermieden werden könnten.
Die Feuerwehren in Deutschland informieren zu diesem ersten Adventswochenende über die Brandrisiken in der Vorweihnachtszeit. Unachtsamkeit etwa beim Umgang mit dem Adventskranz ist in dieser Zeit eine der häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände.
Sieben einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:
- Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
- Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
- Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen!
- Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind.
- Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr.
- In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen
- Achten Sie bei elektrischen Lichterketten – etwa auf dem Balkon – darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband
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Die Redaktion von Motor-Talk hat mich auf ihr Angebot zum Bezug von Rettungskarten aufmerksam gemacht.
Rettungskarten helfen der Feuerwehr dabei, in einem Fahrzeug eingeklemmte Personen schnell und sicher retten zu können.
Alles weitere hier.
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Blowatz (jk). Derzeit (November 2018) macht eine Meldung in sozialen Netzwerken und/oder in Messanger-Diensten die Runde: Aufgrund der Rauchmelderpflicht ab Januar würde die Feuerwehr unangemeldete Hausbesuche durchführen, um zu kontrollieren, dass in den jeweiligen Wohnräumen Rauchmelder ordnungsgemäß installiert sind.
Diese Meldung ist falsch! Die Feuerwehr, und damit auch die Freiwillige Feuerwehr Blowatz, werden keine unangemeldeten Hausbesuche durchführen, um die Installation von Rauchmeldern in Ihren Wohnräumen zu kontrollieren. Wenn Sie diese Meldung in den sozialen Medien und/oder über Messanger-Dienste erhalten, verbreiten Sie diese bitte nicht weiter.
Zum Thema Rauchmelderpflicht haben wir bereits einen Artikel auf unserer Internetseite veröffentlicht. Rauchmelder mussten bereits bis zum 31. Dezember 2009 installiert sein.
in der oben genannten Meldung ist das Jahr weggelassen. Auch der Ort des Geschehens bleibt verborgen. Wir können nicht beurteilen, ob die Meldung „nur“ Aufmerksamkeit erreichen möchte, oder ob solche „Hausbesuche“ in jüngster Vergangenheit wirklich stattgefunden haben.
Sollte bei ihnen „die Feuerwehr“ unangemeldet vor der Tür stehen um Ihre Rauchmelder zu kontrollieren, informieren Sie bitte die Polizei und lassen die „Feuerwehrmänner“ nicht in die Wohnung. Gerade bei uns im ländlichen Raum kennen Sie die meisten unserer Kameraden, zumindest vom Sehen her. Diese Art von Kontrollen fallen nicht in unseren Aufgabenbereich. Sollten Sie allerdings von sich aus eine Kontrolle wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Im Rahmen dieser Kettenbriefe verweisen wir auf den Internetartikel der Organisation mimikama, die sich als Ziel die Aufdeckung von Falschmeldungen im Internet gesetzt hat.