Blowatz (jk). Silvester naht und damit die Zeit des Feuerwerks.

Reetgedeckte Häuser, Holzlager, Scheunen, Stallungen u. ä. sind stark brandgefährdet.

DAHER IST DER GEBRAUCH VON FEUERWERKSKÖRPERN IN DER NÄHE DIESER OBJEKTE WIE FOLGT VERBOTEN:

  1. Im Umkreis von 200m um brandgefährdete Objekte (wie z.B. reetgedeckte Gebäude, Holzlager, Scheunen und Stallungen u. ä.) ist das Abbrennen von Raketen und sogenannten „Römischen Lichtern" verboten.

  2. Im Umkreis von 100m um brandgefährdete Objekte (wie z.B. reetgedeckte Gebäude, Holzlager, Scheunen und Stallungen u. ä.) ist das Abrennen von Kanonenschlägen, Knallfröschen und sonstigen Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 verboten.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 anlässlich des Jahreswechsels, die jährlich (meist kurz vor Weihnachten) auf der Internetseite www.amt-neuburg.de veröffentlicht wird.

Feuerwerksverbotszonen in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Blowatz

Rückfragen richten Sie bitte an den Bürgermeister oder das Amt Neuburg.

Die stärker gefärbten Umkreise markieren den 100 m - Radius, die schwächer gefärbten Umkreise den 200 m - Radius um die Verbotszone / das gefährdete Objekt.

Achten Sie unabhängig davon auch auf andere brandgefährdete Objekte!

Blowatz

Feuerwerksverbotszone Gemeinde Blowatz, Ortsteil Blowatz


Damekow

 

Alt Farpen


Friedrichsdorf


Groß Strömkendorf


Heidekaten


Neu Wodorf


Robertsdorf


Wodorf